Übertritt
auf andere Schularten
Das bayerische Kultusministerium bietet ein
Informationssystem an, mit dem Schüler interaktiv ihren individuellen
Bildungsweg erkunden und planen können:
www.meinbildungsweg.de
Übertrittsregelungen
| Übersicht
über die neuen Übertrittsbedingungen zum Schuljahr
2010/11
Quelle: KM
Welche
Möglichkeiten habe ich an der Haupt-/Mittelschule in
den Klassen 5 u. 6? |
| aus
Klasse |
in Schulart
|
Noten-
voraussetzung
(mindestens) |
Zeugnis für
Anmeldung
(=Zeitpunkt) |
Hinweise
|
5 |
Gymnasium 5 |
Ø mind 2,0
in D + M * |
Jahreszeugnis |
kein Probeunterricht
mehr |
5 |
Realschule 5 |
Ø mind. 2,5
in D + M * |
Jahreszeugnis |
kein Probeunterricht
mehr |
5 |
Gymnasium 6 |
--------- |
---------- |
Aufnahmeprüfung
und Probezeit |
5 |
Realschule 6 |
Ø mind 2,0
in D + M + E |
Jahreszeugnis
und Probezeit |
oder Aufnahmeprüfung
und Probezeit |
| 6 |
Kurzform
Gymnasium
(E.T.A.-Hoffmann-G.) |
Ø mind. 2,0
in D + M + E |
Zwischenzeugnis als Prognose; Jahreszeugnis |
Musik mind. Note 2
kein Probeunterricht |
| 6 |
Realschule 7 |
Ø mind. 2,0
in D + M + E |
Jahreszeugnis
und Probezeit |
oder Aufnahmeunterricht
und Probezeit |
6 |
Wirtschaftsschule 7 |
Ø mind. 2,66
in D + M + E |
Zwischenzeugnis |
oder Probeunterricht ** |
6 |
M 7 *** |
Ø mind. 2,66
in D + M + E |
Zwischenzeugnis |
Antrag der Eltern |
* Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz
(Härtefallregelung):
Wird nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule
die erforderliche Gesamtdurch-schnittsnote für den Übertritt
in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule bzw. des Gymnasiums nicht
erreicht, kann die Lehrerkonferenz der HS/MS in Ausnahmefällen
trotzdem die Eignung zum Übertritt feststellen, wenn infolge
nachgewiesener erheblicher persönlicher Beeinträchtigungen
ohne eigenes Verschulden die jeweilige Gesamtdurchschnittsnote nicht
erreicht wurde (z. B. Krankheit) und für die Schülerin
oder den Schüler aufgrund ihrer oder seiner bisherigen Leistungen
die Aussicht besteht, eine Realschule bzw. ein Gymnasium mit Erfolg
zu besuchen.
** Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht kann ebenso eine
Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem grundsätzlich
dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den
Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden
Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden
hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen
Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. Die Eltern können
sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn
im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht
wurde.
***ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag
der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung
an der aufnehmenden Schule (= Trimbergschule)
Die Jahrgangsstufe 5 als Gelenkklasse in der erweiterten Übertrittsphase
Um das Eingewöhnen und Ankommen für die Schüler
an der Haupt-/Mittelschule kindgerecht zu beglei-ten, bieten wir
an der Erlöserschule das Konzept des studentischen Förderunterrichts
an. Außerdem setzen wir den Förderlehrers und andere
Lehrer in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik zur Diffe-renzierung,
Modularisierung und Individualisierung des Lernens unserer Schüler
und Schülerinnen ein.
Die Jahrgangsstufe 5 übernimmt also eine wichtige Gelenkfunktion
zwischen Grundschule und weiter-führenden Schularten. Den Erziehungsberechtigten
und Schülerinnen und Schülern soll im weiteren Verlauf
der Jahrgangsstufe 5 die Möglichkeit gegeben werden, den gewählten
Bildungsweg zu über-denken und evtl. auch neu zu wählen
(= Anbahnung individueller Bildungswegwechsel im Anschluss an die
Jahrgangsstufe 5).
| Welche
Möglichkeiten habe ich an der Haupt-/Mittelschule in
den Klassen 7 bis 9? |
aus
den Regelklassen der Haupt-/Mittelschule |
von HS7/HS8
in die 8./9. Klasse RS |
Jahreszeugnis Ø mind. 2,0 in D+M+E und
bestandene Probezeit (Entscheidung der Eltern nach Beratung).
sonst: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung
und Probezeit |
von HS7/HS8
in M8/M9
|
Zwischenzeugnis Ø mind. 2,33 in D+M+E auf Antrag der
Eltern
sonst: auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer
Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (= Trimbergschule) |
von HS7/HS8/HS9
in WiS8/WiS9/WiS10
(städt. WiS)
|
Jahreszeugnis Ø mind. 2,33 in D+M+E und Bestätigung
der Eignung und Probezeit
sonst: Aufnahmeprüfung und Probezeit |
von HS9
in M10
|
Quali mit Ø mind. 2,33 in D+M+E auf Antrag der Eltern
sonst: auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer
Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (= Trimbergschule) |
von HS9
in WiS (2-stufig)*
|
Quali bestanden und in E mind. Note 3 (reicht E im HS-Abschlusszeugnis!)
(WiS wünscht aber den Quali in Englisch!) |
von HS9
in RS 10
|
nur möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und
Probezeit |
aus den M-Klassen der Haupt-/Mittelschule
|
von M7/M8/M9
in die 8./9./10. Klasse RS
|
bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere
Jahrgangsstufe: Übertritt mit Probezeit möglich |
von M7/M8/M9
in WiS8/WiS9/WiS10
|
bei Vorrückungserlaubnis: Übertritt möglich
und Probezeit
sonst: im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die
auch in der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens
einmal die Note 5 und Unterricht in Englisch wurde erteilt;
in anderen Fällen: Aufnahmeprüfung |
von M9
in WiS (2-stufig)
|
bei Vorrückungserlaubnis: Übertritt möglich
keine Vorrückungserlaubnis: möglich, wenn D+E im Jahreszeugnis
mind. 4 |
Übertritt ins Gymnasium 8 und höher
|
| von der 7. und höheren Klassen
der Haupt-/Mittelschule in die nächsthöhere Klasse
des Gymnasiums: Übertritt möglich nach bestandener
Aufnahmeprüfung |
*Die 2-stufige Wirtschaftsschule in Bamberg bietet nur den H-Zweig
an, an dem kein regulärer Mathematikunterricht stattfindet
(außer Wahlfach).
Nähere Informationen zur Schullaufbahnwahl und Einzelgespräche:
Beratungslehrerin Frau Carmen Scholz, Erlöserschule
(bzw. die zuständigen Beratungslehrkräfte der abgebenden
und aufnehmenden Schulen)
Termine nach Vereinbarung (Termin bzw. Rückruf über das
Schulsekretariat vereinbaren 0951-9321600)
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