Gemeinsam machen
wir uns auf den Weg!

Partnerschule der

 

 

 

 

Übertritt auf andere Schularten

Das bayerische Kultusministerium bietet ein Informationssystem an, mit dem Schüler interaktiv ihren individuellen Bildungsweg erkunden und planen können:

www.meinbildungsweg.de

Übertrittsregelungen

Übersicht über die neuen Übertrittsbedingungen zum Schuljahr 2010/11

Quelle: KM

Welche Möglichkeiten habe ich an der Haupt-/Mittelschule in den Klassen 5 u. 6?

aus
Klasse

in Schulart
Noten-
voraussetzung
(mindestens)
Zeugnis für
Anmeldung
(=Zeitpunkt)

Hinweise
5
Gymnasium 5 Ø mind 2,0
in D + M *
Jahreszeugnis kein Probeunterricht
mehr
5
Realschule 5 Ø mind. 2,5
in D + M *
Jahreszeugnis kein Probeunterricht
mehr
5
Gymnasium 6 --------- ---------- Aufnahmeprüfung
und Probezeit
5
Realschule 6 Ø mind 2,0
in D + M + E
Jahreszeugnis
und Probezeit
oder Aufnahmeprüfung
und Probezeit
6
Kurzform
Gymnasium
(E.T.A.-Hoffmann-G.)
Ø mind. 2,0
in D + M + E
Zwischenzeugnis als Prognose; Jahreszeugnis Musik mind. Note 2
kein Probeunterricht
6
Realschule 7 Ø mind. 2,0
in D + M + E
Jahreszeugnis
und Probezeit
oder Aufnahmeunterricht
und Probezeit
6
Wirtschaftsschule 7 Ø mind. 2,66
in D + M + E
Zwischenzeugnis oder Probeunterricht **
6
M 7 *** Ø mind. 2,66
in D + M + E
Zwischenzeugnis Antrag der Eltern

* Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung):
Wird nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule die erforderliche Gesamtdurch-schnittsnote für den Übertritt in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule bzw. des Gymnasiums nicht erreicht, kann die Lehrerkonferenz der HS/MS in Ausnahmefällen trotzdem die Eignung zum Übertritt feststellen, wenn infolge nachgewiesener erheblicher persönlicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden die jeweilige Gesamtdurchschnittsnote nicht erreicht wurde (z. B. Krankheit) und für die Schülerin oder den Schüler aufgrund ihrer oder seiner bisherigen Leistungen die Aussicht besteht, eine Realschule bzw. ein Gymnasium mit Erfolg zu besuchen.

** Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht kann ebenso eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem grundsätzlich dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

***ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (= Trimbergschule)

Die Jahrgangsstufe 5 als Gelenkklasse in der erweiterten Übertrittsphase

Um das Eingewöhnen und Ankommen für die Schüler an der Haupt-/Mittelschule kindgerecht zu beglei-ten, bieten wir an der Erlöserschule das Konzept des studentischen Förderunterrichts an. Außerdem setzen wir den Förderlehrers und andere Lehrer in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik zur Diffe-renzierung, Modularisierung und Individualisierung des Lernens unserer Schüler und Schülerinnen ein.

Die Jahrgangsstufe 5 übernimmt also eine wichtige Gelenkfunktion zwischen Grundschule und weiter-führenden Schularten. Den Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern soll im weiteren Verlauf der Jahrgangsstufe 5 die Möglichkeit gegeben werden, den gewählten Bildungsweg zu über-denken und evtl. auch neu zu wählen (= Anbahnung individueller Bildungswegwechsel im Anschluss an die Jahrgangsstufe 5).

Welche Möglichkeiten habe ich an der Haupt-/Mittelschule in den Klassen 7 bis 9?

aus den Regelklassen der Haupt-/Mittelschule

von HS7/HS8
in die 8./9. Klasse RS
Jahreszeugnis Ø mind. 2,0 in D+M+E und bestandene Probezeit (Entscheidung der Eltern nach Beratung).
sonst: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit
von HS7/HS8
in M8/M9
Zwischenzeugnis Ø mind. 2,33 in D+M+E auf Antrag der Eltern
sonst: auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (= Trimbergschule)
von HS7/HS8/HS9
in WiS8/WiS9/WiS10
(städt. WiS)
Jahreszeugnis Ø mind. 2,33 in D+M+E und Bestätigung der Eignung und Probezeit
sonst: Aufnahmeprüfung und Probezeit
von HS9
in M10
Quali mit Ø mind. 2,33 in D+M+E auf Antrag der Eltern
sonst: auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule (= Trimbergschule)
von HS9
in WiS (2-stufig)*
Quali bestanden und in E mind. Note 3 (reicht E im HS-Abschlusszeugnis!)
(WiS wünscht aber den Quali in Englisch!)
von HS9
in RS 10
nur möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit

aus den M-Klassen der Haupt-/Mittelschule

von M7/M8/M9
in die 8./9./10. Klasse RS
bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt mit Probezeit möglich
von M7/M8/M9
in WiS8/WiS9/WiS10
bei Vorrückungserlaubnis: Übertritt möglich und Probezeit
sonst: im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 und Unterricht in Englisch wurde erteilt; in anderen Fällen: Aufnahmeprüfung
von M9
in WiS (2-stufig)
bei Vorrückungserlaubnis: Übertritt möglich
keine Vorrückungserlaubnis: möglich, wenn D+E im Jahreszeugnis mind. 4

Übertritt ins Gymnasium 8 und höher

von der 7. und höheren Klassen der Haupt-/Mittelschule in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung

*Die 2-stufige Wirtschaftsschule in Bamberg bietet nur den H-Zweig an, an dem kein regulärer Mathematikunterricht stattfindet (außer Wahlfach).

Nähere Informationen zur Schullaufbahnwahl und Einzelgespräche:
Beratungslehrerin Frau Carmen Scholz, Erlöserschule
(bzw. die zuständigen Beratungslehrkräfte der abgebenden und aufnehmenden Schulen)
Termine nach Vereinbarung (Termin bzw. Rückruf über das Schulsekretariat vereinbaren 0951-9321600)